Sie haben Rentenzahlungen aus Deutschland erhalten.
Seit 2005 können solche Zahlungen zu einer Steuerpflicht in Deutschland führen.
Nicht jede Rentenzahlung ist davon betroffen.
Ihre Einkünfte
aus Deutschland sind auf den dafür vorgesehenen deutschen Formularen (Vordruck ESt1C, Anlage
R) zu erklären.
Schicken Sie die ausgefüllte Einkommensteuererklärung bitte an das
Finanzamt Neubrandenburg Postfach 11 01 40
17041 Neubrandenburg
Die Formulare und weitere Erläuterungen finden Sie im Internet unter http://www.finanzamtrente-im-ausland.de
Hinweis: Die Frage der Besteuerung ist abhängig von den Vereinbarungen zwischen Ihrem
Wohnsitzstaat und Deutschland. Auch die Art der Rente kann entscheidend sein.
In der Regel sind nur Ihre deutschen Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig. Die Steuer
errechnet sich aus einem Prozentsatz. Eine Freigrenze oder einen Grundfreibetrag gibt es in
diesem Fall nicht. Der Fachbegriff dafür lautet „beschränkte Steuerpflicht“. Das heißt: Der
deutsche Fiscus beschränkt sich auf deutsche Einkünfte.
Von Bedeutung könnte für Sie die Möglichkeit sein, den Antrag zu stellen, als „unbeschränkt
steuerpflichtig“ behandelt zu werden. Dann können einerseits mehr Freibeträge
berücksichtigt werden. Allerdings müssen Sie andererseits Ihre ausländischen Einkünfte zur
Berechnung des Steuersatzes erklären. In der Regel würde dadurch jedoch eine geringe
Steuerlast für Sie entstehen.
Die „unbeschränkte“ Steuerpflicht kann nur unter bestimmten Bedingungen gewählt werden;
1. Sie haben überwiegend deutsche Einkünfte (mindestens 90 Prozent Ihrer Einkünfte
sind deutsche Einkünfte) oder
2. Sie haben nur geringe ausländische Einkünfte von ca. 6100€ – 7800€ (ab 2005 steigende
Freibeträge). Diese Freigrenzen können in Ländern mit niedrigem
Einkunftsniveau auch geringer sein.
Um als Finanzamt prüfen zu können, ob Sie von dieser Möglichkeit der Besteuerung Gebrauch
machen können, müssen Sie die Bescheinigung „EU/EWR“ (wenn Sie in der EU
wohnen) bzw. „außerhalb EU/EWR“ (in allen anderen Fällen) ausfüllen. Den Vordruck finden
Sie in verschiedenen Sprachfassungen im Internetformularcenter der Bundesfinanzverwaltung
(https://www.formulare-bfinv.de ). Dieses Formular lassen Sie bitte von Ihrem Wohnsitzfinanzamt
bestätigen und reichen es mit der Steuererklärung ein. Sollte Ihr Wohnsitzfinanzamt
die Bestätigung im Form von Stempel und Unterschrift auf dem Formular ablehnen,
können auch andere Nachweise, wie zum Beispiel der Steuerbescheid Ihres Wohnsitzstaates,
eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie nach meinen Unterlagen gesetzlich verpflichtet sind, eine Steuererklärung
abzugeben. Nach Eingang Ihrer Erklärung werden Sie einen Steuerbescheid
erhalten. Sollten Sie keine Unterlagen einreichen, wird der Steuerbescheid in Kenntnis der
vorliegenden Zahlen erstellt.
Um die Steuereinnahmen korrekt auf die einzelnen Bundesländer aufteilen zu können, geben
Sie bitte an, wo Sie Ihren letzten Wohnsitz in Deutschland hatten.
moenikheim@moenikheim.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen